Freistellungsbescheid

L’ESPERANCE ist wegen seiner Gemeinnützigkeit aufgrund des aktuellen Freistellungsbescheids steuerbefreit. Aufgrund dieses Bescheids darf L’ESPERANCE Spendenbestätigungen ausstellen.

Der Bescheid kann hier eingesehen werden.

Spendenbescheinigung

Spenden an L’ESPERANCE Kinderhilfe sind steuerlich absetzbar. Die dafür benötigte Zuwendungsbestätigung für alle Spenden eines Jahres erhalten Sie unaufgefordert im Januar des folgenden Jahres, falls uns Ihre Postadresse vorliegt. Sollten Sie die Bestätigung früher wünschen oder ist die Ihnen zugesandte verlegt, können Sie diese gern jederzeit mit dem Formular anfordern:

Spendenbescheinigung anfordern

    Bitte ausfüllen. Felder mit * sind Pflichtfelder.

    Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Mehr dazu finden Sie in unserer Datenschutzrichtlinie.


    *Pflichtfelder

    Shopping Basket