Freistellungsbescheid

Die Gemeinnützigkeit von L’ESPERANCE-Kinderhilfe ist in Deutschland anerkannt. L’ESPERANCE ist daher steuerbefreit und berechtigt, Spendenbescheinigungen auszustellen.

Der aktuelle Freistellungsbescheid kann hier eingesehen werden.

Spendenbescheinigung

Spenden an L’ESPERANCE Kinderhilfe sind steuerlich absetzbar, sofern Sie sich in Deutschland versteuern. Die dafür benötigte Zuwendungsbestätigung für alle Spenden eines Jahres erhalten Sie unaufgefordert im Januar des folgenden Jahres, sofern uns Ihre Postadresse vorliegt. Sollten Sie die Bestätigung früher wünschen, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter  info@lesperance.de oder Telefon (07567 2081966). Auch Ihre Anschrift können Sie uns auf diesem Weg zukommen lassen.

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